Versand und Kosten
§ 5 Versandbedingungen
1. Lieferungen erfolgen zu den im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Versandbedingungen an die vom Besteller angegebene Lieferadresse mit DHL. Das Versanddatum wird in der Versandbestätigung mitgeteilt.
2. LLTV liefert deutschlandweit sowie in die Schweiz und alle EU-Staaten, wobei der Versand von Flüssigkeiten ins Ausland ausgeschlossen ist.
3. Bestellungen werden nach Zahlungseingang in der Regel innerhalb von 3-5 Werktagen verschickt.
§ 6 Versandgebühren
1. Standardversand - Deutschland: EUR 4,95 pro Paket bis 30kg, ab EUR 75,00 Bestellwert Lieferung frei Haus. (Max. Paketmaße: 120 x 60 x 60 cm)
2. Standardversand - Österreich: EUR 7,95 pro Paket bis 20kg. (Max. Paketmaße: 120 x 60 x 60 cm)
3. Standardversand - alle anderen EU-Staaten: EUR 14,95 pro Paket bis 20kg. (Max. Paketmaße: 120 x 60 x 60 cm)
4. Standardversand - Schweiz: EUR 16,95 pro Paket bis 20kg. (Max. Paketmaße: 120 x 60 x 60 cm)
5. Die Porto-Gebühren werden bei einer Bestellsumme von EUR 75,00 bei einer Lieferung innerhalb Deutschlands nur dann erlassen, wenn der Kauf in dieser Höhe auch tatsächlich abgeschlossen wird. Sollte es zu einer Rückgabe der Ware kommen, die den Bestellwert unter EUR 75,00 absenkt, wird das Porto von der erfolgenden Gutschrift abgezogen.
6. Bei Bestellung von Lebensmitteln in Flaschen oder Gläsern mit einer Bestellmenge über 18 Stück fallen die jeweiligen Portokosten je angefangene 18 Stück an.
7. Bei Versand per Nachnahme fallen zusätzlich zu den Versandkosten EUR 6,00 Nachnahmegebühr an. Der Nachnahmezuschlag wird vom Postkurier zusammen mit dem Rechnungsbetrag kassiert.
8. LLTV ist in zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Der Besteller hat lediglich die Versandkosten zu tragen, die im Falle der Gesamtlieferung der bestellten Ware angefallen wären. Teillieferungen ins Ausland (auch Österreich und Schweiz) sind nicht möglich.
9. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist LLTV berechtigt, den ihr dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
10. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.








